AGB Konzepte für Ausschreibungen

Vereinbarung
Grundlage der Zusammenarbeit ist eine zu schließende Vereinbarung zwischen der Auftrag gebenden Einrichtung und AKM-consult Vierkirchen, vertreten durch die Inhaberin bzw. eine durch sie bevollmächtigte Person.

Diese Vereinbarung beinhaltet die Bezeichnung der Ausschreibung und die zu bewerbenden Lose sowie die ausschreibenden Behörden/Bedarfsträger, das Fertigstellungsdatum sowie die Liefermodalitäten durch AKM-consult.

Exklusivität
AKM-consult verpflichtet sich, im Rahmen der in der Vereinbarung genannten Ausschreibung für keinen weiteren Auftraggeber für die aufgeführte/n Losnummer/n tätig zu werden. Der Auftraggeber garantiert, am genannten und auch an anderen Standorten keine weiteren Lose als die benannten Losnummer/n mit dem zur Verfügung gestellten Konzept zu bewerben.

Nutzungsrechte
Das Konzept ist geistiges Eigentum der Auftragnehmerin und steht dem Auftraggeber für einen zu vereinbarenden Zeitraum (z.B. 6 Jahre ab Vertragsdatum) ausschließlich zur Nutzung für die zuvor benannte Ausschreibung zur Verfügung. Ergänzungen und Abänderungen durch den Auftraggeber werden davon nicht berührt und sind dessen Eigentum.

Update
Veränderungen bzw. Anpassungen in der beworbenen Ausschreibung können durch den Auftraggeber eigenständig vorgenommen werden. Dies gilt auch zu einem späteren Zeitraum innerhalb der vereinbarten Nutzungsfrist, wenn der Ausschreibungsgeber dies zur Bedingung für eine zu ziehende Option macht. Im Einzelfall kann in diesem Fall gegen eine gesondert zu vereinbarende Entgeltzahlung die notwendige Anpassung durch die Auftragnehmerin erfolgen.

Zustimmungspflicht
Das Konzept darf einem anderen Unternehmen nur mit Zustimmung der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellt werden bzw. zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, insbesondere in Bietergemeinschaften die Partner auf die geistigen Eigentumsrechte der Auftragnehmerin am Konzept hinzuweisen.

Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen regionalen Daten besonders zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt selbst zu recherchieren und der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen bzw. im Konzept entsprechende Einfügungen vorzunehmen. Der Auftraggeber wirkt weiterhin insofern an der Ausschreibung mit, als er die Auftragnehmerin informiert, welche spezifischen Methoden bzw. Testverfahren verwendet werden sollen, sofern dies Bestandteil der Verdingungsunterlagen ist. Der Auftraggeber passt bei mehreren Losen die Konzeption selbst an die jeweiligen berufsfeldspezifischen bzw. zielgruppenspezifischen Vorgaben an, sofern dies nicht in der zu schließenden Vereinbarung anders vereinbart wird.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Görlitz.